Jede geistige Schöpfung ist einzigartig. Und so sollte diese auch geschützt werden.
Wir erarbeiten für Ihre Schöpfungen Patent-, Marken oder Designanmeldungen, mit denen Sie Dritte daran hindern können, geschützte Produkte oder Kennzeichen im Geschäftsverkehr zu verwenden.
Bei der Ausarbeitung von Patentanmeldungen kommt Ihnen unsere Erfahrung aus streitigen Verfahren und Anmeldeverfahren, sowohl national als auch international, unmittelbar zugute. Denn die dort gewonnenen Erkenntnisse zu potenziellen Fallstricken, beispielsweise hinsichtlich möglicher Auslegungen des Schutzbereichs von Patentansprüchen, lassen wir bei der Formulierung der Patentanmeldung direkt einfließen.
Wir stellen auf diese Weise sicher, dass der Schutzbereich Ihrer Patentanmeldung passgenau auf die von Ihnen avisierten Produkte gerichtet ist.
Ein Alleinstellungsmerkmal ist unsere Expertise im Bereich der Softwarepatente oder computerimplementierten Erfindungen, beispielsweise im Bereich der künstlichen Intelligenz, der Analyse- und Optimierung, der Blockchain-Anwendungen und der Simulation. Dabei liegt unser Augenmerk stets darauf, dass der geschützte Gegenstand auch tatsächlich von Ihrem Wettbewerber (und nicht lediglich von Ihrem Kunden) benutzt wird und dass dieser auch jeweils nur von einem einzigen Täter (und nicht lediglich von mehreren Tätern) verwirklicht werden kann. Was auf den ersten Blick als Selbstverständlichkeit erscheint, wird von zahlreichen bestehenden Patentanmeldungen und Patenten nicht geleistet. Für die Inhaber der Schutzrechte ist dies aber oftmals erst zu spät erkennbar, nämlich im Falle von Patentstreitigkeiten.
Auch gemischte Anmeldestrategien, bei dem ein Produkt durch unterschiedliche Schutzrechtsarten geschützt werden kann, gegebenenfalls unter Einbeziehung des Wettbewerbsrechts oder Urheberrechts, prüfen wir standardmäßig.
Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre Erfindung, Ihr Produkt oder Ihr Warenkennzeichen die Anforderungen für einen Schutz erfüllen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Streitvermeidung hat aus unserer Sicht oberste Priorität zur Umsetzung von nachhaltigen Strategien des gewerblichen Rechtsschutzes.
Für uns gehören zur frühzeitigen Streitvermeidung einerseits handwerklich gut ausgearbeitete Patentanmeldungen und das Erlangen von rechtsbeständigen Patenten mit klar definiertem Schutzbereich. Der Schutzbereich solcher Schutzrechte wird oftmals gar nicht erst in Frage gestellt.
Andererseits gehört für uns dazu eine Überwachung von Schutzrechtsanmeldungen und erteilten oder registrierten Schutzrechten des Wettbewerbs. Hierdurch können mögliche Schutzrechtsverletzungen frühzeitig vermieden werden, beispielsweise durch Umgehungslösungen oder durch den frühzeitigen Angriff des Rechtsbestands von Schutzrechten. So kann gegen kürzlich erteilte Patente Einspruch bei den Patentämtern eingelegt werden. Wir verfügen über die Erfahrung einer Vielzahl erfolgreich geführter Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahren.
Falls dies nicht mehr möglich ist, ergreifen wir für Sie weitere Maßnahmen zur aktiven Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten. Gerne unterstützen wir Sie aktiv bei der Vorbereitung und Betreuung von Produkteinführung oder von Messeauftritten, beispielsweise durch das Hinterlegen von Schutzschriften.
Interessieren Sie sich für eine Schutzrechtsüberwachung für Ihre Technologien oder weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Sie sind abgemahnt worden oder Ihnen ist eine einstweilige Verfügungen oder eine Verletzungsklage von einem deutschen Landgericht oder von dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) zugestellt worden?
Wir unterstützen Sie in diesen Konfliktsituationen, in denen sich Risiken stellen, die nur durch erfahrene Berater richtig und angemessen beurteilt werden können.
Wir sind es gewohnt, Sachverhalte forensisch aufzuarbeiten und den Dingen dabei auf den Grund zu gehen. Unsere Erfahrung und Kreativität erlauben uns, jene entscheidenden Argumente zu finden, die überzeugen. Je nach Umfang und Komplexität des Sachverhalts ziehen wir hierzu Rechtsanwälte und weitere Patentanwälte aus unserem starken Netzwerk hinzu. Umgekehrt verstärken wir auch oftmals die Teams von Rechtsanwälten, welche unsere technische Expertise abrufen.
Wenn nötig, wehren wir die von Dritten geltend gemachten Verletzungsansprüche gerichtlich ab. Darüber hinaus gehen wir, falls der Sachverhalt dies erfordert, gegen den Rechtsbestand von geltend gemachten Schutzrechten vor. Im Falle von Patenten geschieht dies durch das Einlegen eines Einspruchs gegen die Erteilung bei den Patentämtern oder eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht oder beim einheitlichen Patentgericht. Wir verfügen über die Erfahrung einer Vielzahl erfolgreich geführter Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahren oder Nichtigkeitsverfahren.
Sollte sich Ihr Unternehmen in einer der obigen Ausnahmesituationen befinden, zögern Sie nicht, einen unverbindlichen Gesprächstermin mit uns zu vereinbaren.
Ihre Innovation oder Ihre Marke werden kopiert – trotz bestehendem Schutzrecht? Sie wollen gegen den unliebsamen Wettbewerber vorgehen?
Eine erste Maßnahme kann diesbezüglich eine Berechtigungsanfrage oder Abmahnung darstellen. Gibt der Wettbewerber nicht nach, verleihen wir Ihren Ansprüchen durch eine einstweilige Verfügung oder eine Verletzungsklage Nachdruck und setzen diese, falls erforderlich, durch.
Darüber hinaus oder unabhängig davon ist der Rechtsbestand Ihres Schutzrechts angegriffen worden? Wir verteidigen Ihre Schutzrechte, falls erforderlich, auch gegen Rechtsbestandsanfechtungen. Insbesondere in Bezug auf Patente verfügen wir über die Erfahrung aus einer Vielzahl von geführten Verletzungsverfahren und paralleler Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahren oder Nichtigkeitsverfahren. Auch hier ziehen wir, je nach Umfang und Komplexität des Sachverhalts Rechtsanwälte und weitere Patentanwälte aus unserem starken Netzwerk hinzu oder verstärken umgekehrt die Teams von Rechtsanwälten.
Gerne beraten wir Sie zu Möglichkeiten der Durchsetzung von Ansprüchen in einem unverbindlichen Gesprächstermin.
Im Rahmen von Gutachten zur Ausübungsfreiheit in Bezug auf Schutzrechte Dritter (Freedom-to-Operate) und von Gutachten zur Sorgfaltspflicht bei Unternehmenstransaktionen (IP Due Diligence) prüfen wir, ob Innovationen oder Kennzeichen in den Schutzbereich von Schutzrechten Dritter eingreifen und analysieren den Rechtsbestand dieser Schutzrechte. Weitere möglicherweise relevante Themen sind die Betrachtung von arbeitnehmerrechtlichen Fragen, die rechtliche Bewertung bestehender Lizenzverträge und die Frage der tatsächlichen Eigentümerschaft der Schutzrechte.
Falls notwendig, führen wir auch umfangreiche Recherchen zur Analyse der Schutzrechtssituation und zur Identifikation möglicherweise relevanter Schutzrechte für Sie durch.
Gerne prüfen wir auch Ihren Sachverhalt. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.